Hinweis
Für Kinder und Jugendliche bis 15 Jahre ist der Eintritt frei.
Tickets gelten für Freitag und/oder Samstag. Am Sonntag ist der Eintritt für ALLE Besucher frei!
Gemäß Jugendschutzgesetz gilt: Die Anwesenheit bei öffentlichen Tanzveranstaltungen ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten oder erziehungsbeauftragten Person darf Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren nicht und Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren längstens bis 24 Uhr gestattet werden.
Dies bedeutet: Einlass unter 16 Jahren nur mit Aufsicht einer personensorgeberechtigten Person (Eltern) oder einer erziehungsbeauftragten Person (gem. § 1 Abs. 1, Nr. 4 JuSchG), zwischen 16 und 18 Jahren bis 24 Uhr ohne Aufsicht.